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Ratgeber Pflegekasse
Ein Pflegegrad öffnet den Weg zu Leistungen der Pflegekasse, schon ab Pflegegrad 1 gibt es 131 € im Monat für Unterstützung im Alltag. Der Antrag ist einfacher, als viele denken. Hier erfahren Sie, wie er abläuft und wie Sie sich auf die Begutachtung vorbereiten.
Das Wichtigste auf einen Blick
Ein Antrag lohnt sich, sobald jemand im Alltag dauerhaft Hilfe braucht, voraussichtlich für mindestens sechs Monate. Das gilt nicht nur bei körperlichen Einschränkungen, sondern zum Beispiel auch bei Vergesslichkeit, Demenz oder nach einem Krankenhausaufenthalt.
Typische Anzeichen: Einkaufen, Putzen oder Kochen fallen schwer, Arzttermine werden vergessen, die Treppe wird zum Hindernis oder Angehörige helfen schon regelmäßig mit.
Lieber früher als später
Stellen Sie den Antrag lieber früher als später. Die Leistungen gelten ab Beginn des Monats, in dem Sie den Antrag stellen, auch wenn die Begutachtung erst später stattfindet.
Rufen Sie die Pflegekasse an oder schreiben Sie formlos: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung.“ Das kann auch ein Angehöriger mit Vollmacht übernehmen.
Die Pflegekasse schickt Ihnen einen Antragsbogen. Füllen Sie ihn aus und senden Sie ihn zurück.
Der Medizinische Dienst meldet sich und vereinbart einen Termin, meist bei Ihnen zu Hause.
Eine Gutachterin oder ein Gutachter schaut sich an, wie selbstständig die Person im Alltag ist.
Die Pflegekasse teilt Ihnen schriftlich mit, welcher Pflegegrad festgestellt wurde.
Die Begutachtung dauert in der Regel rund eine Stunde. Gesetzlich Versicherte werden vom Medizinischen Dienst begutachtet, Privatversicherte von Medicproof.
Die Gutachterin oder der Gutachter stellt Fragen zum Alltag und lässt sich manche Dinge zeigen, etwa das Aufstehen oder Gehen. Es geht nicht um Diagnosen, sondern darum, was die Person noch selbst kann und wobei sie Hilfe braucht.
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach dem Antrag entscheiden. Dauert es länger und hat die Kasse das zu vertreten, stehen Ihnen 70 € für jede begonnene Woche der Verzögerung zu.
Pflegetagebuch führen: Notieren Sie ein bis zwei Wochen lang, wobei Hilfe nötig ist und wie lange es dauert.
Unterlagen bereitlegen: Arztberichte, Krankenhausberichte, Medikamentenplan und Hilfsmittel.
Angehörige dabei haben: Wer im Alltag hilft, kann am besten berichten.
Nichts beschönigen: Viele zeigen sich am Termin von ihrer besten Seite. Schildern Sie einen ganz normalen, auch einen schlechten Tag.
Nachfragen: Sie dürfen das Gutachten anfordern und Fragen stellen.
Die Begutachtung bewertet sechs Lebensbereiche: Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten und psychische Belastungen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Alltag und soziale Kontakte. Aus den Punkten ergibt sich der Pflegegrad.
Mit dem Bescheid steht fest, welcher Pflegegrad gilt. Sind Sie nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ein formloses Schreiben an die Pflegekasse genügt, die Begründung können Sie nachreichen.
Verschlechtert sich die Situation später, können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen. Der Ablauf ist derselbe wie beim ersten Antrag.
Kostenlose Hilfe bei allen Fragen bieten die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse und die Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein.
Mit dem Entlastungsbetrag kann schon ab Pflegegrad 1 eine feste Alltagshilfe von Sanuria regelmäßig nach Hause kommen, zum Beispiel für Hilfe im Haushalt, Einkäufe, Begleitung zu Terminen und Gesellschaft. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Mehr dazu in den Ratgebern Pflegegrad 1, Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege.
Sanuria ist in diesen Städten für Sie da: Kiel, Lübeck, Norderstedt, Neumünster, Elmshorn, Bad Oldesloe, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Uetersen und Tornesch. Wir wachsen ständig, weitere Standorte sind bereits in Planung.
Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 den Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Er ist noch nicht beschlossen. Nach dem aktuellen Entwurf soll es für Pflegegrad 1 ab dem 1. Januar 2027 keinen Entlastungsbetrag mehr geben.
Für 2026 gilt alles unverändert. Wer jetzt einen Antrag stellt und Pflegegrad 1 erhält, kann den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat ab dem Antragsmonat nutzen. Wir aktualisieren diese Seite, sobald der Bundestag entschieden hat.
Wo beantrage ich einen Pflegegrad?
Bei der Pflegekasse. Sie gehört zur Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Ein Anruf oder ein formloses Schreiben reicht.
Kann ich den Pflegegrad für meine Eltern beantragen?
Ja, mit einer Vollmacht. Viele Pflegekassen haben dafür ein eigenes Formular.
Ab wann bekomme ich Leistungen?
Ab Beginn des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde, auch wenn der Bescheid später kommt.
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Bei einer Verzögerung, die die Kasse zu vertreten hat, gibt es 70 € für jede begonnene Woche.
Was passiert bei der Begutachtung?
Eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes besucht Sie meist zu Hause und prüft rund eine Stunde lang, wie selbstständig der Alltag gelingt.
Was mache ich, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?
Legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Pflegekasse ein. Die Begründung können Sie nachreichen.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?
Vor allem den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, zum Beispiel für eine Alltagshilfe im Haushalt. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Alle Leistungen im Überblick: Ratgeber Pflegegrad 1.
Kostet der Antrag etwas?
Nein. Antrag, Begutachtung und Pflegeberatung sind kostenlos.
Quellen: §§ 14, 15, 18, 18c und 33 SGB XI (gesetze-im-internet.de) · Medizinischer Dienst: Informationen zur Pflegebegutachtung · Bundesgesundheitsministerium: Leistungsbeträge der Pflegeversicherung ab 2025; FAQ zum Pflegeneuordnungsgesetz, Stand 07.10.2026 · Stand dieses Artikels: Oktober 2026. Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung durch Ihre Pflegekasse.
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