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Ratgeber Pflegekasse
Pflegegrad 1 klingt nach wenig, bringt aber spürbare Hilfe. Allen voran gibt es 131 € im Monat für Unterstützung im Alltag. Hier finden Sie alle Leistungen für 2026 auf einen Blick und erfahren, wie Sie sie einfach nutzen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Pflegegrad 1 bekommen Menschen, die im Alltag noch vieles selbst schaffen, aber bei einigen Dingen Unterstützung brauchen. In der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst sind das 12,5 bis unter 27 Punkte.
Typisch sind zum Beispiel: Der Wocheneinkauf wird zu schwer, das Putzen fällt nicht mehr leicht, oder es tut gut, wenn jemand zu Arztterminen mitkommt. Viele Menschen mit Pflegegrad 1 leben allein und möchten das auch weiterhin tun.
Noch kein Pflegegrad? Wie der Antrag funktioniert, erklären wir im Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Mit dem Entlastungsbetrag zahlt die Pflegekasse jeden Monat 131 € für Unterstützung im Alltag. Das Geld wird nicht ausgezahlt, sondern für Leistungen von anerkannten Anbietern verwendet, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen oder deren Rechnung Sie einreichen.
Typische Hilfen, die Sie damit nutzen können:
Wohnung sauber halten und Wäsche erledigen
Einkäufe und Besorgungen
Begleitung zu Arztterminen, Behörden oder Spaziergängen
Gesellschaft und Gespräche
Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort
Nach heutigem Recht können Sie Guthaben aus 2026 bis zum 30. Juni 2027 nutzen. Wegen der geplanten Pflegereform (siehe Abschnitt 7) empfehlen wir aber, angespartes Guthaben möglichst noch 2026 einzusetzen.
Alle Details finden Sie im Ratgeber Entlastungsbetrag.
Einige bekannte Leistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2:
Pflegegeld (ab 347 € im Monat)
Pflegesachleistung für einen Pflegedienst
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege als eigene Budgets
Umwandlungsanspruch (bis zu 40 % der Sachleistung für Alltagshilfe)
Gut zu wissen: Den Entlastungsbetrag können Sie bei Pflegegrad 1 auch für Tagespflege oder Kurzzeitpflege einsetzen, wenn Sie das möchten.
So einfach geht's:
Sie stellen eine Anfrage, online oder telefonisch.
Wir sprechen miteinander und klären, wobei Sie Unterstützung möchten.
Die Unterstützung startet mit Ihrer festen Alltagshilfe, die regelmäßig zu Ihnen kommt.
Um den Papierkram kümmern wir uns und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Unser Angebot ist als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt, und Sanuria übernimmt keine pflegerischen oder medizinischen Tätigkeiten.
Wir sind an mehreren Standorten für Sie da. Ob wir auch in Ihrer Nähe unterstützen, sehen Sie in unserer Standortübersicht.
Wenn im Alltag mehr Hilfe nötig wird als bei der Begutachtung, lohnt sich ein Antrag auf Höherstufung. Das kann zum Beispiel nach einem Sturz, einem Krankenhausaufenthalt oder bei zunehmender Vergesslichkeit der Fall sein.
Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld, Pflegesachleistung und die Verhinderungspflege dazu. Gerade die Verhinderungspflege ist für viele Familien ein wichtiges zusätzliches Budget für Alltagshilfe. Mehr dazu im Ratgeber Verhinderungspflege.
Der Antrag auf Höherstufung läuft genauso wie der erste Antrag: formlos bei der Pflegekasse.
Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 den Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Er wird derzeit im Bundestag beraten und ist noch nicht beschlossen. Nach dem aktuellen Entwurf ist für Pflegegrad 1 ab dem 1. Januar 2027 kein Entlastungsbetrag mehr vorgesehen.
Für 2026 gilt alles in diesem Ratgeber unverändert. Wer Pflegegrad 1 hat, sollte den Entlastungsbetrag und angespartes Guthaben deshalb jetzt nutzen. Wir aktualisieren diese Seite, sobald der Bundestag entschieden hat.
Bekomme ich bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat die wichtigste Leistung.
Wofür kann ich den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 nutzen?
Für Unterstützung im Alltag durch anerkannte Anbieter, zum Beispiel Hilfe im Haushalt, Einkäufe, Begleitung zu Terminen und Gesellschaft. Auch Tagespflege oder Kurzzeitpflege sind möglich.
Was passiert, wenn ich den Entlastungsbetrag nicht nutze?
Er wird angespart. Nach heutigem Recht können Sie Beträge aus einem Jahr bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Wegen der geplanten Reform empfehlen wir, Guthaben aus 2026 möglichst noch in diesem Jahr einzusetzen.
Kann ich bei Pflegegrad 1 eine Haushaltshilfe bekommen?
Ja. Über den Entlastungsbetrag übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine anerkannte Alltagshilfe bis 131 € im Monat. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Gibt es bei Pflegegrad 1 Geld für einen Badumbau?
Ja. Für Maßnahmen wie eine bodengleiche Dusche oder Haltegriffe zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme. Stellen Sie den Antrag vor dem Umbau.
Bekomme ich Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 1?
Ja. Für Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel gibt es bis zu 42 € im Monat.
Wie komme ich von Pflegegrad 1 zu Pflegegrad 2?
Stellen Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf Höherstufung, wenn mehr Hilfe nötig ist. Danach folgt eine neue Begutachtung.
Ändert sich bei Pflegegrad 1 etwas ab 2027?
Eine Pflegereform ist geplant, aber noch nicht beschlossen. Nach dem aktuellen Entwurf soll es für Pflegegrad 1 ab 2027 keinen Entlastungsbetrag mehr geben. Für 2026 gilt alles unverändert.
Quellen: §§ 15, 28a, 40, 43b, 45b SGB XI (gesetze-im-internet.de) · Bundesgesundheitsministerium: Leistungsbeträge der Pflegeversicherung ab 2025; FAQ zum Pflegeneuordnungsgesetz, Stand 07.10.2026 · Stand dieses Artikels: November 2026
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