Das Wichtigste auf einen Blick
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 39 SGB XI. Sie greift, wenn die private Pflegeperson zeitweise verhindert ist, etwa wegen Urlaub, Krankheit, Arbeit, eigener Termine oder weil sie schlicht eine Pause braucht. Für diese Zeit bezahlt die Pflegekasse eine Vertretung, damit die pflegebedürftige Person weiter gut zu Hause versorgt ist.
Einen besonderen Grund müssen Sie nicht nachweisen. Auch ein freier Nachmittag zur Erholung zählt.
Wer hat Anspruch?
Verhinderungspflege bekommen Pflegebedürftige, wenn
mindestens Pflegegrad 2 vorliegt,
sie zu Hause gepflegt werden und
eine private Pflegeperson die Pflege übernimmt, zum Beispiel Tochter, Sohn, Ehepartner, andere Angehörige, Freunde oder Nachbarn.
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es keine Wartezeit mehr. Früher musste die Pflegeperson die Pflege erst sechs Monate lang übernommen haben. Heute besteht der Anspruch ab dem ersten Tag mit Pflegegrad 2.
Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Verhinderungspflege. Hier hilft der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat.
Wie viel Geld gibt es?
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €. Der Betrag ist bei Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch und gilt pro Kalenderjahr.
Sie entscheiden selbst, wie Sie das Budget aufteilen. Nutzen Sie keine Kurzzeitpflege im Heim, steht der gesamte Betrag für die Verhinderungspflege zu Hause zur Verfügung.
Nicht genutztes Budget wird nicht ins nächste Jahr übertragen. Am 1. Januar beginnt ein neues Jahresbudget.
Vertretung durch nahe Angehörige
Übernehmen nahe Angehörige (bis zum zweiten Grad verwandt oder im selben Haushalt) die Vertretung, zahlt die Pflegekasse in der Regel bis zum Zweifachen des Pflegegelds. Mehr gibt es nur für nachgewiesene Zusatzkosten wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall. Bei einer Alltagshilfe von Sanuria gilt diese Grenze nicht: Sie können den vollen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € nutzen.
Stundenweise oder tageweise: der wichtige Unterschied
Für die meisten Familien ist die stundenweise Verhinderungspflege die beste Wahl: Eine Alltagshilfe kommt zum Beispiel jede Woche für zwei bis drei Stunden, die Pflegeperson hat diese Zeit frei, und das Pflegegeld bleibt vollständig erhalten.
Wer darf die Vertretung übernehmen?
Die Vertretung kann übernehmen:
ein ambulanter Pflegedienst,
ein Angebot zur Unterstützung im Alltag wie Sanuria Alltagshilfe,
Freunde, Nachbarn oder Bekannte,
nahe Angehörige (mit der Begrenzung aus dem Abschnitt Wie viel Geld gibt es?).
Eine Vertretung durch Profis hat einen Vorteil: Sie müssen keine Ersatzperson selbst suchen und organisieren, und bei Urlaub oder Krankheit der Alltagshilfe kümmert sich das Team um eine Vertretung.
Verhinderungspflege für eine Alltagshilfe nutzen
Mit dem Budget der Verhinderungspflege kann eine Alltagshilfe von Sanuria regelmäßig zu Ihren Angehörigen nach Hause kommen. Während dieser Zeit übernimmt sie, was im Alltag anfällt:
Hilfe im Haushalt: Reinigung, Wäsche, Fenster putzen
Einkaufen und Besorgungen
Begleitung zu Arztterminen oder beim Spaziergang
Gesellschaft leisten, Gespräche, gemeinsame Beschäftigung
… und vieles mehr nach Absprache
Pflegerische oder medizinische Tätigkeiten übernehmen wir nicht. Für die Pflegeperson bedeutet das: Zeit für Beruf, eigene Termine oder Erholung, mit dem guten Gefühl, dass Mutter oder Vater in vertrauten Händen sind.
Rechnerisch reicht der volle Jahresbetrag für rund 100 Stunden Alltagshilfe im Jahr, also etwa zwei Stunden pro Woche, wenn das Budget nicht für Kurzzeitpflege gebraucht wird.
Online anfragen
Sie nennen uns Wohnort, Pflegegrad und Ihre Wünsche. Sie können auch für Ihre Angehörigen anfragen.
Wir klären alles
Wir prüfen das verfügbare Budget, helfen beim Antrag und stimmen Aufgaben und Zeiten ab.
Die feste Alltagshilfe kommt
Eine feste Alltagshilfe unterstützt regelmäßig zu Hause. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Mehr zur Unterstützung für Familien auf der Seite Haushaltshilfe für Ihre Angehörigen.
Antrag und Fristen
Verhinderungspflege wird bei der Pflegekasse beantragt. Viele Kassen haben dafür ein eigenes Formular, ein formloser Antrag reicht aber aus.
Im Antrag stehen die pflegebedürftige Person, die private Pflegeperson und wer die Vertretung übernimmt.
Sie können den Antrag vorher oder auch nachträglich stellen. Seit 2026 müssen Erstattungen bis zum Ende des Folgejahres beantragt werden.
Mit Sanuria müssen Sie nichts vorstrecken: Wir helfen beim Antrag und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag kombinieren
Ab Pflegegrad 2 lassen sich mehrere Töpfe nebeneinander nutzen:
Zusammen sind so deutlich mehr Stunden Unterstützung möglich als mit dem Entlastungsbetrag allein. Beim Umwandlungsanspruch sinkt das Pflegegeld anteilig. Wir rechnen gemeinsam mit Ihnen aus, welche Kombination für Ihre Familie am meisten bringt.
Mehr zum monatlichen Budget im Ratgeber Entlastungsbetrag.
Sanuria ist in diesen Städten für Sie da: Kiel, Lübeck, Norderstedt, Neumünster, Elmshorn, Bad Oldesloe, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Uetersen und Tornesch. Wir wachsen ständig, weitere Standorte sind bereits in Planung.
Geplante Pflegereform 2027: Was bekannt ist
Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 den Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Er wird derzeit im Bundestag beraten und ist noch nicht beschlossen. Nach dem aktuellen Entwurf soll die Verhinderungspflege ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr als eigene Leistung bestehen. Die Vertretung soll dann aus neuen Budgets bezahlt werden, für anerkannte Alltagshilfe aus dem sogenannten Sozialraumbudget.
Für 2026 gilt alles in diesem Ratgeber unverändert. Wer das Budget für 2026 noch nicht genutzt hat, sollte das bis zum 31. Dezember tun, denn ungenutzte Beträge verfallen zum Jahresende. Wir aktualisieren diese Seite, sobald der Bundestag entschieden hat.
Häufige Fragen zur Verhinderungspflege
Wie hoch ist die Verhinderungspflege 2026?
Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gibt es zusammen bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr. Der Betrag ist ab Pflegegrad 2 bei allen Pflegegraden gleich.
Kann ich Verhinderungspflege stundenweise nutzen?
Ja. Ist die Pflegeperson weniger als 8 Stunden am Tag verhindert, gilt das als stundenweise Verhinderungspflege. Diese Stunden zählen nicht auf die Höchstdauer von 8 Wochen, und das Pflegegeld wird nicht gekürzt.
Wird das Pflegegeld bei Verhinderungspflege gekürzt?
Bei stundenweiser Verhinderungspflege nicht. Bei tageweiser Verhinderungspflege (8 Stunden und mehr) wird für diese Tage die Hälfte des Pflegegelds weitergezahlt, der erste und letzte Tag zählen voll.
Kann eine Haushaltshilfe über die Verhinderungspflege abgerechnet werden?
Ja. Während die Pflegeperson verhindert ist, kann eine Alltagshilfe die Unterstützung übernehmen, zum Beispiel im Haushalt, beim Einkaufen oder als Begleitung. Sanuria rechnet dafür direkt mit der Pflegekasse ab.
Gibt es noch eine Wartezeit von sechs Monaten?
Nein. Die Vorpflegezeit ist seit dem 1. Juli 2025 abgeschafft. Der Anspruch besteht ab dem ersten Tag mit Pflegegrad 2.
Verfällt nicht genutzte Verhinderungspflege?
Ja. Der Jahresbetrag gilt pro Kalenderjahr und wird nicht ins nächste Jahr übertragen. Planen Sie die Nutzung deshalb rechtzeitig.
Kann ich Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag gleichzeitig nutzen?
Ja. Ab Pflegegrad 2 können Sie den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat und die Verhinderungspflege nebeneinander einsetzen.
Muss ich einen Grund für die Verhinderung angeben?
Nein, ein besonderer Nachweis ist nicht nötig. Urlaub, Krankheit, Beruf, eigene Termine oder Erholung sind gleichermaßen anerkannt.
Ich wohne nicht in der Nähe meiner Eltern. Kann ich trotzdem anfragen?
Ja. Sie können die Unterstützung für Ihre Angehörigen anfragen und organisieren, auch wenn Sie selbst woanders wohnen. Die Hilfe findet bei Ihren Angehörigen zu Hause statt.
Quellen: § 39 SGB XI, Verhinderungspflege (gesetze-im-internet.de) · Bundesgesundheitsministerium: FAQ zum Pflegeneuordnungsgesetz, Stand 07.10.2026 · Stand dieses Artikels: Oktober 2026. Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung durch Ihre Pflegekasse.