Startseite›Ratgeber›Umwandlungsanspruch
Ratgeber Pflegekasse
Wird die Pflegesachleistung nicht oder nicht ganz für einen Pflegedienst genutzt, können Sie bis zu 40 % davon für eine anerkannte Alltagshilfe einsetzen. Bei Pflegegrad 3 sind das bis zu 598,80 € im Monat, zusätzlich zum Entlastungsbetrag.
Das Wichtigste auf einen Blick
Ab Pflegegrad 2 steht Pflegebedürftigen jeden Monat ein Betrag für einen Pflegedienst zu, die sogenannte Pflegesachleistung. Viele Familien nutzen diesen Betrag nicht oder nur zum Teil, weil die Pflege von Angehörigen übernommen wird.
Mit dem Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI können Sie bis zu 40 % dieses Betrags für eine anerkannte Alltagshilfe verwenden. So wird aus Geld, das sonst ungenutzt bliebe, echte Unterstützung im Alltag.
Den Umwandlungsanspruch nutzen können Pflegebedürftige, wenn
mindestens Pflegegrad 2 vorliegt,
sie zu Hause leben und
der Sachleistungsbetrag nicht vollständig von einem Pflegedienst verbraucht wird.
Die Unterstützung muss von einem anerkannten Angebot zur Unterstützung im Alltag kommen. Sanuria ist offiziell anerkannt.
Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Pflegesachleistung und damit auch keinen Umwandlungsanspruch. Hier hilft der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat.
Sie müssen nicht die vollen 40 % umwandeln. Auch 10 %, 20 % oder 30 % sind möglich. Der umgewandelte Betrag gilt jeweils für einen Monat und kann nicht angespart werden.
Wer die Umwandlung nutzt, erhält eine sogenannte Kombinationsleistung. Das Pflegegeld sinkt dabei um denselben Prozentsatz, der von der Sachleistung genutzt wird.
Unterm Strich mehr Unterstützung
Das Budget für die Alltagshilfe ist fast immer deutlich höher als der Betrag, um den das Pflegegeld sinkt. Unterm Strich steht Ihrer Familie also mehr Unterstützung zur Verfügung. Wir rechnen das vorab gerne kostenlos für Sie aus.
Frau M. hat Pflegegrad 3 und wird von ihrer Tochter gepflegt. Bisher bekommt sie nur Pflegegeld in Höhe von 599 € im Monat.
Sie wandelt 40 % der Sachleistung um: 598,80 € pro Monat für Alltagshilfe.
Ihr Pflegegeld sinkt um 40 %, also um 239,60 €, auf 359,40 €.
Unterm Strich hat die Familie 359,20 € mehr im Monat für Unterstützung zur Verfügung.
Dazu kommt der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat.
(Beispiel mit vereinfachten Werten, Stand 2026.)
Mit dem umgewandelten Betrag kann eine feste Alltagshilfe von Sanuria regelmäßig nach Hause kommen und übernehmen, was im Alltag anfällt:
Hilfe im Haushalt: Reinigung, Wäsche, Fenster putzen
Einkaufen und Besorgungen
Begleitung zu Arztterminen oder beim Spaziergang
Gesellschaft leisten, Gespräche, gemeinsame Beschäftigung
… und vieles mehr nach Absprache
Pflegerische oder medizinische Tätigkeiten übernehmen wir nicht.
Sie nennen uns Wohnort, Pflegegrad und Ihre Wünsche. Sie können auch für Ihre Angehörigen anfragen.
Wir prüfen, wie viel Budget zur Verfügung steht, und helfen bei der Mitteilung an die Pflegekasse.
Eine feste Alltagshilfe unterstützt regelmäßig zu Hause. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Teilen Sie Ihrer Pflegekasse mit, dass Sie einen Teil der Sachleistung für ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nutzen möchten. Viele Kassen haben dafür ein Formular, ein formloses Schreiben reicht in der Regel aus.
Nennen Sie den Anbieter und, wenn möglich, den gewünschten Anteil.
Die Pflegekasse passt danach das Pflegegeld an.
Der Entlastungsbetrag von 131 € bleibt daneben voll nutzbar.
Wer Pflegegeld bezieht, nimmt weiterhin die regelmäßigen Beratungsbesuche zu Hause wahr.
Mit Sanuria müssen Sie nichts vorstrecken: Wir helfen bei der Mitteilung und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Alle drei Budgets lassen sich nebeneinander nutzen. Was alle Budgets zusammen für Sie ergeben, zeigt unser Entlastungsbetrag-Rechner in wenigen Klicks. Mehr dazu in den Ratgebern Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege.
Sanuria ist in diesen Städten für Sie da: Kiel, Lübeck, Norderstedt, Neumünster, Elmshorn, Bad Oldesloe, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Uetersen und Tornesch. Wir wachsen ständig, weitere Standorte sind bereits in Planung.
Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 den Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Er wird derzeit im Bundestag beraten und ist noch nicht beschlossen. Der Entwurf ordnet die Budgets für die Unterstützung im Alltag ab dem 1. Januar 2027 neu, unter anderem mit einem sogenannten Sozialraumbudget.
Für 2026 gilt alles in diesem Ratgeber unverändert. Wir aktualisieren diese Seite, sobald der Bundestag entschieden hat.
Was ist der Umwandlungsanspruch?
Ab Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40 % der monatlichen Pflegesachleistung für ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nutzen, zum Beispiel für eine Alltagshilfe.
Wie viel Geld bringt der Umwandlungsanspruch?
Bis zu 318,40 € bei Pflegegrad 2, 598,80 € bei Pflegegrad 3, 743,60 € bei Pflegegrad 4 und 919,60 € bei Pflegegrad 5 pro Monat.
Wird das Pflegegeld gekürzt?
Ja, anteilig. Wandeln Sie 40 % der Sachleistung um, sinkt das Pflegegeld um 40 %. Das Budget für die Alltagshilfe ist dabei meist deutlich höher als die Kürzung.
Kann ich den Umwandlungsanspruch ansparen?
Nein. Der umgewandelte Betrag gilt für den jeweiligen Monat. Anders als beim Entlastungsbetrag gibt es keine Übertragung in spätere Monate.
Kann ich Umwandlungsanspruch und Entlastungsbetrag gleichzeitig nutzen?
Ja. Beide Budgets lassen sich kombinieren, ebenso mit der Verhinderungspflege.
Gilt der Umwandlungsanspruch auch bei Pflegegrad 1?
Nein. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Pflegesachleistung. Hier steht der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat zur Verfügung.
Muss ich die vollen 40 % umwandeln?
Nein. Sie können auch einen kleineren Anteil wählen. Wir helfen Ihnen, die passende Höhe zu finden.
Ich wohne nicht in der Nähe meiner Eltern. Kann ich trotzdem anfragen?
Ja. Sie können die Unterstützung für Ihre Angehörigen anfragen und organisieren, auch wenn Sie selbst woanders wohnen.
Quellen: § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags (gesetze-im-internet.de) · § 36 und § 38 SGB XI, Pflegesachleistung und Kombinationsleistung · Bundesgesundheitsministerium: Leistungsbeträge der Pflegeversicherung ab 2025 · Stand dieses Artikels: Oktober 2026. Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung durch Ihre Pflegekasse.
Sanuria Alltagshilfe
Wir rechnen aus, welche Kombination sich für Ihre Familie lohnt, organisieren eine feste Alltagshilfe und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Kostenlos anfragen →Direkte Abrechnung
mit allen Pflegekassen
Bewertet mit 4,9 von 5
von unseren Kunden
Kostenlos & unverbindlich
auch für Ihre Angehörigen
Weiterlesen
Wofür Sie das monatliche Budget ab Pflegegrad 1 nutzen und wie das Ansparen funktioniert.
Weiterlesen → RatgeberWie Sie das Jahresbudget ab Pflegegrad 2 stundenweise für eine Alltagshilfe nutzen.
Weiterlesen → LeistungenWas unsere Alltagshilfen übernehmen, von der Reinigung bis zur Begleitung.
Leistungen ansehen →Haushaltshilfe in Ihrer Nähe