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Ratgeber Pflegekasse
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen und sehen Sie sofort, wie viel Geld Ihnen für Alltagshilfe zusteht: Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Umwandlungsanspruch.
Wie viel Geld steht mir für Alltagshilfe zu?
Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat. Ab Pflegegrad 2 können Sie zusätzlich bis zu 40 % der Pflegesachleistung für Alltagshilfe einsetzen, wenn Sie diese nicht ganz für einen Pflegedienst brauchen.
Was passiert mit Beträgen, die ich nicht nutze?
Sie werden angespart. Beträge aus einem Jahr können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Danach verfallen sie.
Muss ich die Alltagshilfe vorab bezahlen?
Nein. So einfach geht’s: Sie stellen eine Anfrage, wir sprechen miteinander, und die Unterstützung startet. Um den Papierkram kümmern wir uns und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Der Rechner gibt Ihnen eine Orientierung nach dem Stand 2026. Maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Gerne rechnen wir es am Telefon gemeinsam mit Ihnen durch.
Was ist die Verhinderungspflege?
Ab Pflegegrad 2 gibt es bis zu 3.539 € im Jahr, wenn die pflegende Person zu Hause verhindert ist oder eine Pause braucht. Das Budget gilt gemeinsam mit der Kurzzeitpflege. Mehr im Ratgeber Verhinderungspflege.
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Wofür Sie die 131 € im Monat nutzen und wie das Ansparen funktioniert.
Weiterlesen → Ab Pflegegrad 2Bis zu 3.539 € im Jahr, wenn die pflegende Person eine Pause braucht.
Weiterlesen → Ab Pflegegrad 2Wie Sie einen Teil der Pflegesachleistung zusätzlich für Alltagshilfe einsetzen.
Weiterlesen →Sanuria Alltagshilfe
Wir rechnen gemeinsam mit Ihnen aus, was möglich ist, organisieren eine feste Alltagshilfe und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
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