Das Wichtigste auf einen Blick
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 45b SGB XI. Er soll Pflegebedürftigen helfen, ihren Alltag zu Hause möglichst selbstständig zu gestalten, und pflegende Angehörige entlasten.
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt er 131 € pro Monat. Die Höhe ist bei allen Pflegegraden gleich. Anders als das Pflegegeld wird der Entlastungsbetrag nicht auf Ihr Konto überwiesen. Er ist ein zweckgebundenes Budget: Die Pflegekasse bezahlt damit Leistungen, die anerkannte Anbieter für Sie erbringen.
Wer hat Anspruch?
Anspruch haben alle Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, also nicht dauerhaft im Pflegeheim leben. Es spielt keine Rolle, ob Sie zusätzlich Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder beides beziehen: Der Entlastungsbetrag kommt immer obendrauf.
Gerade bei Pflegegrad 1 ist er oft die wichtigste Leistung, weil es in diesem Pflegegrad noch kein Pflegegeld gibt. Welche Leistungen es bei Pflegegrad 1 sonst noch gibt, lesen Sie im Ratgeber Pflegegrad 1.
Noch kein Pflegegrad?
Den Antrag stellen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse, ein Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt. Danach kommt ein Gutachter zu Ihnen nach Hause.
Wofür können Sie die 131 € nutzen?
Der Entlastungsbetrag darf nur für bestimmte, gesetzlich vorgesehene Leistungen eingesetzt werden:
Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI, zum Beispiel Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Einkaufshilfe. Diese Angebote müssen vom Land offiziell anerkannt sein.
Tages- oder Nachtpflege (z. B. Eigenanteile, Unterkunft und Verpflegung)
Kurzzeitpflege (z. B. Eigenanteile)
Ambulante Pflegedienste: bei Pflegegrad 2 bis 5 für Betreuung und Hilfe im Haushalt, nicht für Körperpflege. Bei Pflegegrad 1 auch für Körperpflege.
Im Alltag nutzen die meisten Menschen den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe. Typische Aufgaben, die eine Alltagshilfe von Sanuria übernimmt:
Staubsaugen, Wischen, Bad und Küche reinigen
Wäsche waschen, aufhängen und bügeln
Fenster putzen
Einkaufen und Besorgungen erledigen
Begleitung zu Arztterminen, Behörden oder beim Spaziergang
Gesellschaft, Gespräche, gemeinsames Kochen
… und vieles mehr nach Absprache
Pflegerische oder medizinische Tätigkeiten übernehmen wir nicht. Mehr dazu auf der Seite Leistungen.
Wie viele Stunden Haushaltshilfe sind möglich?
Mit 131 € im Monat erhalten Sie bei Sanuria 4 Stunden Haushaltshilfe im Monat, zum Beispiel ein Termin von zwei Stunden alle zwei Wochen. Wie viele Stunden es bei Ihnen genau sind, hängt auch davon ab, ob Sie bereits andere Leistungen über den Entlastungsbetrag abrechnen.
Haben Sie Guthaben aus den Vormonaten angespart, können Sie vorübergehend auch mehr Stunden nutzen, etwa für einen gründlichen Frühjahrsputz.
Ansparen: Was passiert mit nicht genutztem Geld?
Nutzen Sie den Entlastungsbetrag in einem Monat nicht oder nicht vollständig, verfällt er nicht sofort:
Der Rest wird automatisch in die folgenden Monate des Jahres übertragen.
Was am 31. Dezember übrig ist, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. Danach verfällt es.
Beispiel
Wie viel sich bei Ihnen angespart hat, sehen Sie in wenigen Klicks mit unserem Entlastungsbetrag-Rechner. Ihr genaues Restguthaben nennt Ihnen Ihre Pflegekasse auf Nachfrage. Wir helfen Ihnen gerne dabei.
Tipp: Guthaben aus 2026 rechtzeitig nutzen
Nutzen Sie angespartes Guthaben aus 2026 möglichst noch in diesem Jahr. Hintergrund ist die geplante Pflegereform: Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass Restbeträge aus 2026 sonst schon Ende 2026 verfallen könnten. Mehr dazu unter Pflegereform 2027.
So nutzen Sie den Entlastungsbetrag mit Sanuria
Sanuria Alltagshilfe ist offiziell anerkannt als Angebot zur Unterstützung im Alltag und rechnet direkt mit allen Pflegekassen ab. Sie müssen nichts vorstrecken und keine Rechnungen einreichen.
Online anfragen
Sie nennen uns Wohnort, Pflegegrad und Ihre Wünsche. Das dauert etwa zwei Minuten.
Wir klären alles
Wir prüfen Ihr Budget, besprechen Aufgaben und Wunschzeiten und erledigen die Unterlagen für die Pflegekasse mit Ihnen.
Ihre feste Alltagshilfe kommt
Eine feste Alltagshilfe unterstützt Sie regelmäßig zu Hause. Bei Urlaub oder Krankheit organisieren wir eine Vertretung.
Um den Papierkram kümmern wir uns und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Wünschen Sie mehr Unterstützung, als Ihr Budget abdeckt, besprechen wir das vorher mit Ihnen.
Sanuria ist in diesen Städten für Sie da: Kiel, Lübeck, Norderstedt, Neumünster, Elmshorn, Bad Oldesloe, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Uetersen und Tornesch. Wir wachsen ständig, weitere Standorte sind bereits in Planung.
Mehr Stunden: Verhinderungspflege und Umwandlungsanspruch
Reichen Ihnen 4 Stunden im Monat nicht, gibt es ab Pflegegrad 2 zwei weitere Töpfe:
Verhinderungspflege (ab Pflegegrad 2 · jährliches Budget): Bis zu 3.539 € im Jahr, gemeinsam mit der Kurzzeitpflege. Wird Ihre private Pflegeperson stundenweise vertreten, zum Beispiel durch eine Alltagshilfe, wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Alles dazu im Ratgeber Verhinderungspflege.
Umwandlungsanspruch (ab Pflegegrad 2 · zusätzlich nutzbar): Bis zu 40 % des Pflegesachleistungsbetrags können für anerkannte Alltagshilfe genutzt werden. Wichtig: Das Pflegegeld sinkt dann anteilig. Wir rechnen gemeinsam mit Ihnen durch, ob sich das lohnt.
Geplante Pflegereform 2027: Was bekannt ist
Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 den Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Er wird derzeit im Bundestag beraten und ist noch nicht beschlossen. Nach dem aktuellen Entwurf soll ab dem 1. Januar 2027 gelten:
Ab Pflegegrad 2 soll der Entlastungsbetrag in einem neuen Sozialraumbudget von bis zu 175 € im Monat aufgehen, nutzbar für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Für Pflegegrad 1 ist im Entwurf kein Entlastungsbetrag mehr vorgesehen.
Ob Restguthaben aus 2026 übertragen werden kann, ist noch offen.
Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gilt alles in diesem Ratgeber unverändert. Wir aktualisieren diese Seite, sobald der Bundestag entschieden hat.
Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat, also 1.572 € im Jahr. Die Höhe ist bei allen Pflegegraden von 1 bis 5 gleich.
Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?
Nein, ein eigener Antrag ist nicht nötig. Der Anspruch besteht automatisch mit dem Pflegegrad. Um den Papierkram kümmern wir uns.
Wird mir der Entlastungsbetrag ausgezahlt?
Nein. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Die Pflegekasse zahlt ihn an anerkannte Anbieter oder erstattet Ihnen Rechnungen solcher Anbieter.
Kann ich den Entlastungsbetrag für eine Putzhilfe nutzen?
Ja, wenn die Haushaltshilfe von einem offiziell anerkannten Angebot zur Unterstützung im Alltag kommt. Sanuria ist anerkannt und übernimmt Reinigung, Wäsche, Fenster putzen, Einkäufe und vieles mehr. Eine privat bezahlte Reinigungskraft ohne Anerkennung kann nicht abgerechnet werden.
Kann ich den Entlastungsbetrag ansparen?
Ja. Nicht genutzte Beträge werden in die Folgemonate übertragen. Was am Jahresende übrig ist, können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen.
Wie viele Stunden Haushaltshilfe bekomme ich für 131 €?
Bei Sanuria erhalten Sie 4 Stunden im Monat. Mit angespartem Guthaben, Verhinderungspflege oder Umwandlungsanspruch können es deutlich mehr sein. Wir rechnen es kostenlos für Sie aus.
Gilt der Entlastungsbetrag auch bei Pflegegrad 1?
Ja. Bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag sogar die wichtigste Leistung, weil es noch kein Pflegegeld gibt.
Kann ich den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege zusammen nutzen?
Ja, ab Pflegegrad 2 können Sie beide Budgets nebeneinander einsetzen. So sind mehr Stunden Unterstützung im Monat möglich.
Was ist, wenn meine Aufgabe nicht aufgeführt ist?
Sprechen Sie uns an. Viele Aufgaben im Haushalt und im Alltag sind nach Absprache möglich, nur pflegerische und medizinische Tätigkeiten übernehmen wir nicht.
Ändert sich der Entlastungsbetrag 2027?
Eine Pflegereform ist geplant, aber noch nicht beschlossen. Nach dem aktuellen Entwurf soll der Entlastungsbetrag ab 2027 für Pflegegrad 2 bis 5 in einem Sozialraumbudget von bis zu 175 € aufgehen. Bis dahin gelten die heutigen 131 €.
Quellen: § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag (gesetze-im-internet.de) · Bundesgesundheitsministerium: FAQ zum Pflegeneuordnungsgesetz, Stand 07.10.2026 · Stand dieses Artikels: Oktober 2026. Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung durch Ihre Pflegekasse.