Entlastungsbetrag nutzen. Alltag spürbar erleichtern.
Ab Pflegegrad 1 stehen bei häuslicher Pflege bis zu 131 Euro monatlich für anerkannte Entlastungsleistungen zur Verfügung. Sanuria organisiert passende Haushaltshilfe und Alltagshilfe, klärt die Möglichkeiten und kann direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
- Anspruch ab Pflegegrad 1
- Anerkannter Leistungserbringer
- Direkte Abrechnung möglich
monatlich verfügbarbei Pflegegrad 1 bis 5
Bis zu 1.572 € jährlichfür anerkannte Entlastungsleistungen
Unterstützung zu Hauseim Haushalt und im persönlichen Alltag
Alle Pflegekassendirekte Abrechnung kann möglich sein
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung für Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Er unterstützt die Selbstständigkeit im Alltag und entlastet Angehörige.
Die Höhe ist bei allen Pflegegraden gleich.
Kein Geldbetrag zur freien Verfügung
Der Entlastungsbetrag wird nicht wie Pflegegeld ausgezahlt. Er wird für tatsächlich erbrachte und anerkannte Leistungen eingesetzt. Mit einer Abtretung kann ein zugelassener Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Wofür können Sie den Entlastungsbetrag bei Sanuria nutzen?
Welche Leistungen konkret verfügbar sind, hängt vom Wohnort und der jeweiligen Anerkennung ab. Wir prüfen das persönlich, bevor die Unterstützung beginnt.
Haushaltshilfe, die den Alltag leichter macht.
Unterstützung bei regelmäßig anfallenden Aufgaben – persönlich abgestimmt und verlässlich organisiert.
Haushalt & Wäsche
Unterstützung bei Reinigung, Wäsche und weiteren Aufgaben im Haushalt.
Einkäufe & Besorgungen
Gemeinsames Einkaufen oder vereinbarte Besorgungen im Alltag.
Begleitungen
Persönliche Begleitung zu Terminen und notwendigen Wegen.
Alltagsbegleitung
Gespräche, Spaziergänge und gemeinsame Aktivitäten gegen Einsamkeit.
Nicht selbst rätseln, was abrechenbar ist.Beschreiben Sie uns kurz Ihre Situation. Wir prüfen die passende Leistung und die regionale Verfügbarkeit.
Möglichkeiten prüfenUngenutzte Beträge können angespart werden.
Wird das monatliche Budget nicht vollständig genutzt, wird der Rest in die folgenden Monate übertragen. Nicht verbrauchtes Budget aus einem Kalenderjahr kann grundsätzlich noch bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden.
Möglichst wenig Bürokratie für SieSanuria organisiert die nächsten Schritte.
Sie fragen an. Wir kümmern uns um den Rest.
Sie müssen weder Anträge noch Abrechnungswege vorab verstehen. Wenige Angaben reichen für den ersten Schritt.
Sie teilen uns Wohnort, Pflegegrad und gewünschten Unterstützungsbedarf mit.
Wir prüfen Verfügbarkeit, passende Leistungen und den möglichen Abrechnungsweg.
Nach der Abstimmung beginnt die Hilfe bei Ihnen zu Hause – passend zu Ihrem Alltag.
Direkte Abrechnung mit allen Pflegekassen möglich.
Ihre Pflegekasse ist eingeschlossen, auch wenn ihr Logo in der folgenden Auswahl nicht erscheint. Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Anspruch und eine abrechenbare Leistung vorliegen.
Entlastungsleistungen in unseren Einsatzgebieten anfragen.
Unsere Einsatzgebiete wachsen. Wählen Sie Ihren Standort oder stellen Sie direkt eine Anfrage – wir prüfen die aktuelle Verfügbarkeit persönlich.
Das Wichtigste zum Entlastungsbetrag.
Verständliche Antworten zu Anspruch, Höhe, Nutzung, Ansparen und direkter Abrechnung.
Noch etwas unklar?Stellen Sie Ihre Anfrage. Wir klären Ihre Situation persönlich.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?
Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?
Kann Sanuria direkt mit der Pflegekasse abrechnen?
Kann ich den Entlastungsbetrag ansparen?
Wird mir der Entlastungsbetrag ausgezahlt?
Welche Leistungen bietet Sanuria dafür an?
Entlastungsbetrag sinnvoll nutzen – Sanuria kümmert sich.
Starten Sie mit wenigen Angaben. Wir prüfen Bedarf, Verfügbarkeit und Abrechnungsmöglichkeiten und melden uns persönlich bei Ihnen.
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